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AKTUELLES

AutorenbildOliver Schmidt-Gutzat

Vorgezogene Neuwahlen des Deutschen Bundestages stellen Städte und Gemeinden vor erhebliche Herausforderungen


Bundestag Berlin
Verkürzte Wahlvorbereitungen können zu Verfahrensfehlern und organisatorischen Herausforderungen in den Kommunen führen.

Oliver Schmidt-Gutzat und Dörte Köhne-Seiffert, Ko-Vorsitzende der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Schleswig-Holstein (SGK SH), äußern sich zu vorgezogenen Neuwahlen des Deutschen Bundestages:


Zum zweiten Mal hat sich FDP-Chef Christian Lindner in einer für die Bundesrepublik Deutschland kritischen Phase der Regierungsverantwortung entzogen. Nun drängt die Opposition auf schnelle Neuwahlen. Damit entzieht sie sich auch die Opposition ihrer staatspolitischen Verantwortung, indem sie, wichtige Entscheidungen – wie den Haushalt, Hilfe für die Ukraine oder eine für die Industrie und die Verbraucher:innen wichtige Senkung der Energiekosten – auf frühestens April oder Mai verschiebt.


Auch die Kommunen sind hiervon betroffen, wenn beispielsweise Fördermittel des Bundes aufgrund des fehlenden Haushalts nicht ausgezahlt werden können.


Bei der Terminierung der Neuwahlen zum Deutschen Bundestag müssen auch die Interessen der Kommunen berücksichtigt werden. Sollte der Bundeskanzler, wie von der Opposition gefordert, bereits am 13. November 2024 die Vertrauensfrage im Bundestag stellen, so ist bis spätestens 04. Dezember 2024 mit einer Entscheidung des Bundespräsidenten über die Auflösung des Bundestages zu rechnen. Unter Einhaltung der Sechswochenfrist wäre der 02. Februar 2025 der spätmöglichste Wahltermin. Dies würde zur Folge haben, dass bereits ab 22. Dezember 2024 Briefwahl möglich sein müssten. Die Forderung nimmt keine Rücksicht auf den erheblichen organisatorischen und personellen Kraftakt, den die Kommunen dann leisten müssten.


In der Regel beginnen die Vorbereitungen für eine Bundestagswahl viele Monate vor der Wahl. Dienstleister müssen mit dem Druck von Wahlzetteln und deren Vorbereitung beauftragt werden. Dies kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Damit verbunden wäre zudem, dass die Parteien und die Mitarbeiter:innen der Wahlämter bis Anfang Dezember alle benötigten Unterlagen vorliegen haben und entsprechende Beschlüsse gefasst wurden. Dies würde alle Beteiligten unter erheblichen, unnötigen Zeitdruck setzen und gegebenenfalls Verfahrensfehler bei der Nominierung der Wahlkreiskandidat:innen zur Folge haben.


In den Kommunen müssen zudem eine Vielzahl an organisatorischen Vorbereitungen getroffen werden. Es sind Wahllokale zu organisieren und ehrenamtliche Wahlhelfer:innen zu gewinnen.


Für die Kommunen ist es daher aus organisatorischen Gründen sinnvoll, wenn der Bundeskanzler die Vertrauensfrage erst im Januar stellt, um hinreichend Zeit für eine ordnungsgemäße Vorbereitung der Neuwahlen zu gewinnen und noch wichtige Entscheidungen für das Land vor der Wahl treffen zu können.

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